Geschäftsbedingungen Logo des Landkreis Rastatt

Anmeldung

Die Anmeldung zu den VHS-Veranstaltungen ist im Programmgebiet der Kreisvolks­hochschule, d.h. in den Städten und Gemeinden des Landkreises Rastatt, einheitlich geregelt:

Es gilt die schriftliche Anmeldung über Anmeldeformular per Post, Fax und E-Mail oder online über www.vhs-landkreis-rastatt.de bei gleichzeitiger Erteilung einer Einzugs­ermächtigung zur Abbuchung der Kursgebühr vom Konto des Teilnehmers.

Bei Anmeldung per E-Mail müssen auch die Postanschrift und die Bankverbindung zur Abbuchung der Kurs-Gebühren angegeben sein.

 

Die schriftliche Anmeldung ist an die VHS-Stelle des jeweiligen Kursortes (siehe Kurs­nummer) zu adressieren.

Die Ansprechpartner für die VHS-Außenstellen im Landkreis sowie die Hauptgeschäftsstelle im Landratsamt Rastatt sind am Anfang des Programmheftes aufgeführt.

 

Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

Eine telefonische Platzreservierung kann bis zum Eintreffen der schriftlichen Anmeldung bei der VHS vorgenommen werden. Der Kursplatz wird maximal 2 Werktage freigehalten.

 

Anmeldeschluss für laufende Kurse ist jeweils 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, bei Wochenendseminaren 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei Tagesfahrten entsprechend der Angabe.

 

Mit der Annahme der Anmeldung zu einer Veranstaltung durch die Kreisvolkshochschule kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Landkreis Rastatt zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Eine Benachrichtigung des Teilnehmers durch die Kreisvolkshochschule erfolgt nur, wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder nicht zustande kommt. In allen übrigen Fällen ergeht keine Anmelde­bestätigung bzw. Annahmeerklärung gegenüber dem Teilnehmer.

Sie erhalten KEINE Anmeldebestätigung! Nur wenn sich an den ausgeschriebenen Kursdaten etwas ändern sollte, werden Sie rechtzeitig benachrichtigt.

 

Achtung: Sie erhalten KEINE Anmeldebestätigung! Falls sich an den ausgeschriebenen Kursdaten etwas ändern sollte, werden Sie rechtzeitig benachrichtigt.

Gebühren

Die Gebühren für den Besuch der Veranstaltungen sind im Programmheft ausgewiesen (siehe Gebührenstaffelung). Sie sind per Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) zu entrichten.

Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Inhaber von Familienpässen, Arbeitslose, Schwerbehinderte  und Sozialhilfeempfänger erhalten gegen Vorlage einer Bescheinigung 15 % Ermäßigung auf die jeweilige Veranstaltungsgebühr. Diese Bescheinigung muss zusammen mit der Anmeldung vorliegen. Nachträgliche Ermäßigungen sind nicht möglich!

Die Kurse für Kinder u. Jugendliche sind bereits ermäßigt ausgeschrieben.

 

Die o.g. Ermäßigung gilt nicht für mehrsemestrige Lehrgänge und Fahrten jeder Art und nicht für sämtliche Einzelveranstaltungen (Vorträge, Lesungen, Führungen etc.), soweit dort nicht ausdrücklich vermerkt, nicht für die Betriebliche Weiterbildung und den „professional service“ der Sprachenschule und nicht für bereits ermäßigte Veranstaltungen.

Bei unleserlichen, fehlerhaften oder falschen Angaben seitens der Teilnehmer bei der Erteilung der Einzugsermächtigung (Bankverbindung etc.) berechnen wir die fälligen Bankbearbeitungsgebühren.

Bei Veranstaltungen mit Materialverbrauch sind i.d.R. die Material- bzw. Lebensmittelkosten nicht in den Gebühren enthalten.

Mindestteilnehmerzahl und Gebührenstaffelung

Veranstaltungen mit weniger als fünf Teilnehmern (weniger als sechs Teilnehmenden bei Kursen für Kinder) können durch die VHS abgesagt werden (siehe Rücktritt durch die VHS). Hiervon ausgenommen ist das Angebot des „professional service”.

 

Ab fünf bzw. sechs Teilnehmern gibt es in der Regel eine Gebührenstaffelung, die ein Verringern der Veranstaltungsgebühren vorsieht, je mehr Teilnehmer eine Veranstaltung besuchen: 5-7 Teilnehmer, 8-10 Teilnehmer, 11 und mehr Teilnehmer. Diese Staffelung ist bei allen Veranstaltungen der VHS in diesem Programmheft vermerkt.

 

Angemeldete Teilnehmer können sich bei ihrem jeweiligen örtlichen VHS-Ansprechpartner nach der Zahl der angemeldeten Teilnehmer erkundigen. Aus Kosten- und Organisations­gründen erfolgt hierüber seitens VHS keine automatische Benachrichtigung.

 

Angemeldete Teilnehmer können sich bei ihrer jeweiligen örtlichen VHS-Ansprechpartnerin nach der Zahl der angemeldeten Teilnehmer erkundigen. Aus Kosten- und Organisationsgründen erfolgt hierüber von der VHS keine automatische Benachrichtigung an die Teilnehmer.

Rücktritt des Teilnehmers

 

1. Kurse, Seminare, Lehrgänge

Der gebührenfreie Rücktritt ist nur bei der jeweiligen VHS-Geschäftsstelle möglich (nicht beim Kursleiter) und muss schriftlich spätestens drei Werktage (auch im Krankheitsfall) vor dem ersten Veranstaltungstermin vorliegen.

Bei Rücktritt eines Teilnehmers zu einem späteren Zeitpunkt als oben angegeben oder in einer Form, die den o.g. Bedingungen nicht entspricht, wird die Veranstaltungsgebühr gemäß der Gebührenstaffelung fällig sowie eventuelle Material- und/oder Lebensmittelkosten, wenn

 

1. diese bei der gebuchten Veranstaltung vermerkt sind und wenn

2. diese Kosten von der Lehrkraft vor Beginn der Veranstaltung verauslagt worden sind.

2. Wochenendseminare

Bei diesen Veranstaltungen ist ein gebührenfreier Rücktritt in der genannten Form nur bis spätestens

10 Tage vor Beginn möglich.

3. Exkursionen und Studienfahrten

Bei diesen Veranstaltungen ist ein Rücktritt bis zum jeweils dort genannten Anmeldeschluss gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR bei Tagesfahrten und 25,00 EUR bei mehrtägigen Studienfahrten möglich. Anschließend gelten die jeweils in den Fahrtunterlagen beschriebenen Rücktrittsbedingungen.

 

Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

Rücktritt durch die VHS

Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung (siehe Mindestteilnehmerzahl) oder bei Ausfall der Lehrkraft die Veranstaltung absagen. Die Absage gegenüber dem Teilnehmer erfolgt unverzüglich nach Bekanntwerden der Hinderungsgründe.

In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet. Werden durch Krankheit einer Lehrkraft oder durch technische Probleme bei EDV-Kursen Termine verschoben und diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.

 

Haftung

Die Haftung der VHS, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist die Haftung der VHS auf Vorsatz und Fahrlässigkeit beschränkt. Für An- und Rückfahrtsweg sowie für Diebstähle und Verlust von Gegenständen übernimmt die VHS auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.

Datenschutzregelungen

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken und damit einer besseren Planung des Programms. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.

 

Teilnahmebescheinigungen

Alle Teilnehmer erhalten auf Wunsch am Kursende beim Kursleiter oder der VHS-Hauptge­schäftsstelle  eine Teilnahmebescheinigung.

Wird die Teilnahmebescheinigung nachträglich bei der VHS beantragt, wird eine Verwaltungs­gebühr von 5,00 EUR erhoben.

 

VHS-TREUERABATT

Wenn ein Teilnehmer der VHS Landkreis Rastatt pro Kalenderjahr mindestens 250,- EUR an Kursgebühren entrichtet hat (ausgenommen sind Vorträge und Fahrten), erhält er auf Anfrage am Ende eines Kalenderjahres einen Treuerabatt im Wert von 20,00 EUR zur Anrechnung auf die künftige Teilnahme an Veranstaltungen der  Kreisvolkshochschule. Der Treuerabatt wird nur von der Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule ausgegeben.

 

Auskunft:

VHS-Hauptgeschäftsstelle im Landratsamt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Telefon (072 22 381-3500) E-Mail vhs@landkreis-rastatt.de