Sonderrubrik
/ Bildungszeitgesetz
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Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz in Kraft getreten. Bildungszeit kann für berufliche und politische Weiterbildung genommen werden sowie für die Qualifizierung zum und im Ehrenamt.
Die meisten Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weiter gezahlt. Wer unter welchen Bedingungen Bildungszeit nehmen kann, ist im Gesetz im Detail geregelt.
Bei Fragen zum Bildungszeitgesetz wenden Sie sich bitte an das
Regierungspräsidium Karlsruhe
Tel.: 0721 / 926 – 2055 (Sprechzeiten Mo bis Do von 10 bis 11 Uhr)
E-Mail: bildungszeit@rpk.bwl.de
Unter www.bildungszeitgesetz.de finden Sie alle Informationen zur Bildungszeit für Beschäftigte und Arbeitgeber.
Die VHS Landkreis Rastatt ist als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Bildungszeit spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden muss.
Die meisten Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weiter gezahlt. Wer unter welchen Bedingungen Bildungszeit nehmen kann, ist im Gesetz im Detail geregelt.
Bei Fragen zum Bildungszeitgesetz wenden Sie sich bitte an das
Regierungspräsidium Karlsruhe
Tel.: 0721 / 926 – 2055 (Sprechzeiten Mo bis Do von 10 bis 11 Uhr)
E-Mail: bildungszeit@rpk.bwl.de
Unter www.bildungszeitgesetz.de finden Sie alle Informationen zur Bildungszeit für Beschäftigte und Arbeitgeber.
Die VHS Landkreis Rastatt ist als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Bildungszeit spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden muss.
Bildungszeitgesetz
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz in Kraft getreten. Bildungszeit kann für berufliche und politische Weiterbildung genommen werden sowie für die Qualifizierung zum und im Ehrenamt.
Die meisten Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weiter gezahlt. Wer unter welchen Bedingungen Bildungszeit nehmen kann, ist im Gesetz im Detail geregelt.
Bei Fragen zum Bildungszeitgesetz wenden Sie sich bitte an das
Regierungspräsidium Karlsruhe
Tel.: 0721 / 926 – 2055 (Sprechzeiten Mo bis Do von 10 bis 11 Uhr)
E-Mail: bildungszeit@rpk.bwl.de
Unter www.bildungszeitgesetz.de finden Sie alle Informationen zur Bildungszeit für Beschäftigte und Arbeitgeber.
Die VHS Landkreis Rastatt ist als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Bildungszeit spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden muss.
Projektmanagement mit MS Project
Aufbaukurs
Wann:
ab Sa. 15.02.2020, 9.00 Uhr
Wo:
VHS, Seminar-Raum E1.01, 1. OG, Am Schlossplatz 5, Rastatt
Nr.:
AM51626RA
Status:
Plätze frei
Projektmanagement mit MS Project
Grundkurs Teil 2
Wann:
ab Sa. 08.02.2020, 9.00 Uhr
Wo:
VHS, Seminar-Raum E1.01, 1. OG, Am Schlossplatz 5, Rastatt
Nr.:
AM51625RA
Status:
Plätze frei