Sonderrubrik / Zielgruppen / Kindertagespflege
Die Kindertagespflege stellt ein wichtiges Angebot im Rahmen der Kinderbetreuung dar. Sie kann eine bestehende Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder im Zusammenhang mit verlässlicher Grundschule ergänzen und eine alternative Betreuungsform sein. Dabei kann die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden.
Wer Kinder im Rahmen der Tagespflege betreuen möchte, benötigt seit Oktober 2005 in vielen Fällen eine Pflegeerlaubnis. Diese wird durch das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt erteilt. Durch den Gesetzgeber sind inzwischen qualifizierte Lehrgänge vorgeschrieben.

Für die Teilnahme ist ein Eignungsgespräch beim Jugendamt erforderlich.Teilnehmen können volljährige Personen, die im Landkreis Rastatt wohnen. Die Kurskosten werden vom Jugendamt des Landkreises Rastatt getragen.

Weitere Informationen und Anmeldung:

VHS Landkreis Rastatt
Dorothea Schmidt
E-Mail: d.schmidt@vhs-landkreis-rastatt.de
Tel.: 07222/381-3506

Bitte beachten Sie: Teilnehmen können volljährige Personen, die im Landkreis Rastatt wohnen. Die Kurskosten werden vom Jugendamt des Landkreises Rastatt getragen. Anmeldungen über die VHS Landkreis Rastatt sind nur möglich, wenn eine Bescheinigung über ein erfolgtes Eignungsgespräch beim Jugendamt vorliegt. Für das Eignungsgespräch wenden Sie sich bitte zunächst an das Sekretariat unter Tel. 07222/381-2259.

Einzelheiten zu den Kursterminen erfahren Sie bei der VHS-Hauptgeschäftsstelle im Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, Tel. 07222/381-3500, E-Mail: vhs@landkreis-rastatt.de

Kindertagespflege


Die Kindertagespflege stellt ein wichtiges Angebot im Rahmen der Kinderbetreuung dar. Sie kann eine bestehende Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder im Zusammenhang mit verlässlicher Grundschule ergänzen und eine alternative Betreuungsform sein. Dabei kann die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden.
Wer Kinder im Rahmen der Tagespflege betreuen möchte, benötigt seit Oktober 2005 in vielen Fällen eine Pflegeerlaubnis. Diese wird durch das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt erteilt. Durch den Gesetzgeber sind inzwischen qualifizierte Lehrgänge vorgeschrieben.

Für die Teilnahme ist ein Eignungsgespräch beim Jugendamt erforderlich.Teilnehmen können volljährige Personen, die im Landkreis Rastatt wohnen. Die Kurskosten werden vom Jugendamt des Landkreises Rastatt getragen.

Weitere Informationen und Anmeldung:

VHS Landkreis Rastatt
Dorothea Schmidt
E-Mail: d.schmidt@vhs-landkreis-rastatt.de
Tel.: 07222/381-3506

Bitte beachten Sie: Teilnehmen können volljährige Personen, die im Landkreis Rastatt wohnen. Die Kurskosten werden vom Jugendamt des Landkreises Rastatt getragen. Anmeldungen über die VHS Landkreis Rastatt sind nur möglich, wenn eine Bescheinigung über ein erfolgtes Eignungsgespräch beim Jugendamt vorliegt. Für das Eignungsgespräch wenden Sie sich bitte zunächst an das Sekretariat unter Tel. 07222/381-2259.

Einzelheiten zu den Kursterminen erfahren Sie bei der VHS-Hauptgeschäftsstelle im Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, Tel. 07222/381-3500, E-Mail: vhs@landkreis-rastatt.de