Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Landkreis Rastatt

Stand Januar 2026

1. Geltungsbereich/Vertragsinhalt

Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-bedingungen gelten für alle in unserem aktuellen Programm (einsehbar über Internet unter „www.vhs-landkreis-rastatt.de“ bzw. im aktuellen Programmheft) beschriebenen Veranstaltungen, die der Landkreis Rastatt als Volkshochschule (nachfolgend auch VHS genannt) anbietet. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der VHS als Veranstalterin und dem/der Anmelden-den (Vertragspartner) begründet. Die/der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine namentlich der VHS zu benennende dritte Person (Teilnehmende) begründen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Lehrkraft angekündigt wurde. Exkursionen, die im Programm einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf, wobei für den mit der VHS abgeschlossenen Vermittlungsvertrag die nachfolgenden Bedingungen gelten.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zu den VHS-Veranstaltungen ist im Programmgebiet der Volkshochschule, d. h. in den Städten und Gemeinden des Landkreises Rastatt, einheitlich geregelt: Wir bieten einen Vertragsschluss über unser Anmeldeformular per Post, Fax, E-Mail oder online über www.vhs-landkreis-rastatt.de bei gleichzeitiger Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zur Abbuchung des Veranstaltungsentgelts an. Bei einer Anmeldung per E-Mail ohne Nutzung unseres Anmeldeformulars muss der VHS von der/dem Teilnehmenden und des/ der Anmeldenden neben der Angabe des zu buchenden Kurses rechtzeitig vor Anmel-deschluss zumindest der zutreffende Vor- und Nachname, das Geburtsdatum sowie die gültige Postanschrift in Textform mitgeteilt werden. Alternativ zum SEPA-Lastschriftmandat ist auch eine Anmeldung gegen Rechnung möglich, wenn zusätzlich der zutreffende Vor- und Nachname und die gültige Anschrift des Rechnungsempfängers in Textform mitgeteilt werden. Sämtliche Änderungen des Vor- und/oder Nachnamens bzw. der Anschrift sind nach Kenntnis einer Änderung der VHS unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Bitte senden Sie das Anmeldeformular an die VHS-Stelle des jeweiligen Kursortes (siehe Kursnummer). Die Ansprechpartnerinnen für die VHS-Außen-stellen im Landkreis sowie die Hauptgeschäftsstelle im Landratsamt Rastatt sind am Anfang des Programmheftes bzw. unter www.vhs-landkreis-rastatt.de aufgeführt.

Eine telefonische Anmeldung ist möglich, wenn der Volkshochschule bereits ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat und eine gültige E-Mail-Adresse des/der Teilnehmenden und des/der Anmeldenden vorliegen. Ansonsten kann eine telefonische Platzreservierung – maximal 2 Werktage – bis zum Eintreffen der Anmeldung gemäß den obigen Bestimmungen in Textform bei der VHS vorgenommen werden. Bei weiterführenden Kursen gilt auch die Anmeldung per Weitermeldelisten, wenn eine erste Anmeldung gemäß den obigen Bestimmungen einschließlich eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats vorliegen.

Anmeldeschluss für laufende Kurse ist jeweils 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, bei Wochenendseminaren und ganztägigen Veranstaltungen 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei Exkursionen entsprechend der Angabe der Veranstalter im Programm der VHS.
Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig vor Anmeldeschluss erfolgen und im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind. Die VHS behält sich vor, bei Nichtangabe einer E-Mailadresse eine Anmeldung stillschweigend anzunehmen und somit keine Anmeldebestätigung zu versenden. Eine weitere Benachrichtigung durch die Volkshochschule erfolgt nach Anmeldung nur, wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder z. B. wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl nicht zustande kommt.

3. Veranstaltungsentgelte

Die Entgelte samt Entgeltstaffelung für den Besuch der Veranstaltungen sind im Programm jeweils für die einzelnen Veranstaltungen ausgewiesen. Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates wird die/der Teilnehmende 1 Woche vor Abbuchung des Kursentgelts auf dem Postweg oder per E-Mail über den Einzug seitens der VHS Landkreis Rastatt informiert (Pre-Notification).
Der Platz der/des Teilnehmenden in VHS-Kursen steht nur der/dem angemeldeten Teilnehmenden persönlich zu. Eine Belegung im Abwesenheitsfall durch eine Ersatzperson bedarf der vorherigen Zustimmung der VHS.

Gegen Vorlage einer aktuellen gültigen Bescheinigung erhalten Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Familienpass-Inhaberinnen und -Inhaber, Arbeitslose, Schwerbehinderte und Sozialhilfeempfängerinnen und –empfänger als Teilnehmende eine einmalige (also bei Vorliegen mehrerer Ermäßigungsgründe nicht zusammenrechenbare) 15 %-Ermäßigung auf das jeweilige Veranstaltungsentgelt soweit sich in diesen Geschäftsbedingungen keine anderen Regelungen finden. Die genannten Bescheinigungen müssen zusammen mit der Anmeldung vorgelegt werden. Die nachträgliche Vorlage von Unterlagen, die eine Ermäßigung rechtfertigen würden, werden nicht akzeptiert.

Das Entgelt der Kurse für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist bereits ermäßigt im Programm ausgewiesen, weshalb hierfür die bereits genannte 15%-Ermäßigung keine Anwendung findet. Die oben genannte 15%-Ermäßigung gilt zudem nicht für Einzelveranstaltungen (Vorträge, Lesungen, Führungen, Konzerte), soweit im Programm nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass eine 15%-Ermäßigung Anwendung findet. Zudem gilt die oben genannte 15%-Ermäßigung nicht bei einer An-meldung die/der Teilnehmenden durch Unternehmen und/oder die öffentliche Hand zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten und nicht für bereits anderweitig ermäßigte Veranstaltungen.

Bei Veranstaltungen mit Materialverbrauch sind Material- bzw. Lebensmittelkosten nicht in den Entgelten enthalten, es sei denn dies ist ausdrücklich anders im Programm vermerkt. Bei fehlerhaften Angaben (Bankverbindung etc.) auf dem SEPA-Lastschriftmandat oder bei ungedecktem Konto wird der/dem Anmeldenden die daraus entstehende Bankbearbeitungsgebühr berechnet.

4. Mindestteilnehmendenzahl und Entgeltstaffelung

Die angekündigten Kurse und Seminare finden nur dann statt, wenn die im Programm ausgewiesene Mindestteilnehmendenzahl erreicht ist, wobei sich die VHS vorbehält, einen Kurs trotz Nichterreichen der Mindeststeilnehmendenzahl stattfinden zu lassen.
Eine Entgeltstaffelung, die ein geringeres Entgelt je nach Anzahl der/die Teilnehmenden vorsieht, ist sofern eine Entgeltstaffelung Anwendung findet, bei allen Veranstaltungen der VHS im Programm im Einzelnen ausgewiesen. Angemeldete Personen können sich bei ihrer jeweiligen örtlichen VHS-Ansprechpartnerin nach der Zahl der Anmeldungen erkundigen. Aus Kosten- und Organisationsgründen kann hierüber seitens der VHS keine automatische Benachrichtigung erfolgen.

5. Rücktritt

5.1. Allgemein

Zur Entgegennahme der Rücktrittserklärung sind nur die Ansprechpartnerinnen der jeweiligen VHS-Geschäftsstelle ermächtigt (eine Lehrkraft hat keine Bevollmächtigung eine Rücktrittserklärung anzunehmen). Sollte ein Wechsel der Lehrkraft erfolgen, so berechtigt der Wechsel der Lehrkraft - soweit die Gesamtqualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

5.2. Kurse, Seminare, Lehrgänge

Der kostenfreie Rücktritt muss bei der VHS in Textform spätestens drei Werktage vor dem ersten Veranstaltungstermin vorliegen. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt als oben angegeben – dies gilt auch für den Krankheitsfall – oder in einer Form, die den o. g. Bedingungen nicht entspricht, wird das Veranstaltungsentgelt gemäß der Staffelung fällig sowie etwaige ausgewiesene Material- und/oder Lebensmittelkosten, wenn diese Kosten von der Lehrkraft vor Beginn der Veranstaltung bereits verauslagt worden sind.

5.3 Ganztägige und Wochenendseminare/-kurse 

Bei ganztägigen Veranstaltungen und bei Wochenendseminaren/-kursen (samstags, sonntags, Fr/ Sa oder Sa/So) ist ein kostenfreier Rücktritt spätestens 10 Tage vor dessen Beginn gegenüber der VHS zu erklären. Sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Dies gilt auch für etwaige ausgewiesene Material- und/ oder Lebensmittelkosten, wenn diese Kosten von der Lehrkraft vor Beginn der Veranstaltung bereits verauslagt worden sind.

5.4. Exkursionen

Hier ist die VHS nur Vermittler und schuldet nicht die Durchführung der Exkursionen, weshalb mit dem Veranstalter der Exkursion ein eigener Vertrag geschlossen wird. Folglich kommt es bei einem Rücktritt allein auf die Bestimmungen des Vertrages an, die mit dem Veranstalter der Exkursion abgeschlossen wurde. Die VHS rät dazu, sich vor Vertragsschluss über Rücktrittsbedingungen bei dem Veranstalter der Exkursion zu erkundigen.

6. Rücktritt/Abänderung des Vertrages durch die VHS

Die VHS kann wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl die Veranstaltung absagen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet. Die VHS ist aufgrund von Umständen, auf die sie keinen Einfluss nehmen kann, (beispielsweise durch Ausfall einer Lehrkraft, Stromausfall, Streik) berechtigt, den ursprünglich angesetzten Veranstaltungstermin zu verschieben und diesen falls möglich an einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, den verschobenen Termin wahrzunehmen oder rechtzeitig vor dem Stattfinden des verschobenen Termins die gebuchte Veranstaltung zu stornieren, wobei das bereits gezahlten Entgelt dann unverzüglich erstattet wird. Sofern eine Verschiebung nicht möglich ist, ist die VHS berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wobei das gezahlte Entgelt unverzüglich zurückerstattet wird. Die/der 
Anmeldende bzw. die/der Teilnehmende werden über eine Verschiebung bzw. Ausfall des Termins vor dem Stattfinden des Termins unterrichtet. Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• erhebliches gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen durch den/die Teilnehmend(en), im Wege einer nachhaltigen Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
• erhebliche Ehrverletzungen gegenüber einer Lehrkraft, gegenüber Anmeldenden/Teilnehmenden der Veranstaltung oder Beschäftigten der VHS,
• erhebliche Diskriminierung einer Lehrkraft, einer/einem Anmeldende(n)/Teilnehmende(n) oder Beschäftigten der VHS wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit, ethnische Herkunft, Weltanschauung, Behinderung, sexuelle Identität),
• Missbrauch der Veranstaltungen durch einer/ einem Anmeldende(n)/Teilnehmende(n) für eigene parteipolitische oder eigene weltanschauliche Zwecke oder aggressive Beeinflussung anderer.

7. Widerruf 

Die Möglichkeit zum Widerruf bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Nur aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts erfolgt eine Widerrufsbelehrung durch die VHS.

8. Haftung

Von Seiten der VHS werden keinerlei Bewachungs-und Sorgfaltspflichten für selbst mitgebrachte Gegenstände übernommen. Die VHS haftet auch nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der VHS, ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung die Anmeldenden vertrauen und regelmäßig vertrauen dürfen. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatz-anspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprü-che aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Rechte Dritter (wie z. B. Urheberechte) 

Während der Veranstaltung sind jegliche Ton-, Film und/ oder sonstige Aufnahmen untersagt. Unterrichtsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht bzw. sonstiger gewerblichen Schutzrechte und dürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht zu anderweitigen Zwecken als der VHS-Veranstaltung verwertet werden.

10. Datenschutzbestimmungen

Beachten Sie bitte unsere separaten Datenschutzbestimmungen, die Sie im VHS-Programmheft bzw. auf unserer Homepage www.vhs-landkreis-rastatt.de einsehen können.

11. Computernutzung - Internetzugang 

Internetzugang: Der von der VHS Landkreis Ra-statt zur Verfügung gestellte Internetzugang über WLAN oder LAN ist nur zum Zwecke der Kursteilnahme an der VHS-Veranstaltung zulässig. Internetseiten mit erkennbar gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten (wie bspw. pornographische und/oder rassistische Inhalte) dürfen nicht aufgerufen werden, wobei es, wenn die Sittenwidrigkeit nicht von vornherein für einen verständlichen Nutzer erkennbar bzw. bekannt ist, erst dann einen Verstoß darstellt, wenn die Verbindung nicht unverzüglich nach Kenntnisnahmemöglichkeit der Sittenwidrigkeit beendet wird. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet die/der Verursachende für entstandene Schäden.
Verwendung von Software: Die im Rahmen der VHS-Veranstaltung durch die VHS zur Verfügung gestellten Programme dürfen durch den/die Teilnehmenden auf keine andere Weise als zum Zwecke der Kursteilnahme verändert, vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht bzw. genutzt werden.

Datenverlust, Computerviren: Für die Sicherung der Daten auf dem eigenen mitgebrachten Gerät ist jede/ jeder Teilnehmende selbst verantwortlich (z. B. bei Kursen auf eigenem Notebook).

12. Pandemiebedingte Hinweise

Das jeweils im Falle einer Pandemie (z. B. Corona) aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen zu erstellende aktuelle Hygienekonzept ist von der Website unter www.vhs-landkreis-rastatt.de abrufbar und wird Vertragsbestandteil. Teilnehmende verpflichten sich diese Hygienevorschriften einzuhalten.

Die pandemiebedingt mögliche Höchstbelegung der Kurse richtet sich nach den geltenden öffentlichrechtlichen Vorschriften und kann von dem im Programm genannten Teilnehmendenmaximum abweichen, so dass aufgrund dessen eine Absage zur Teilnahme durch die VHS erfolgen kann. Die Absage erfolgt nach dem Kriterium des Zeitpunktes des Einganges der Anmeldung, d.h. diejenigen, die sich zum jeweils spätesten Zeitpunkt anmelden, werden zuerst abgesagt. Das Kursentgelt wird unverzüglich nach Absage erstattet.

13. Kontaktadresse für weitere Informationen

VHS-Hauptgeschäftsstelle im Landratsamt
Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Tel. 07222/381-3500
E-Mail info@vhs-landkreis-rastatt.de 

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