Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Volkshochschule Rastatt (vhs Landkreis Rastatt) ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://vhs-landkreis-rastatt.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG größtenteils vereinbar und kann insgesamt als barrierearm bezeichnet werden.
Beispiele für Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:

  • Deutsche Gebärdensprache:
    Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen. Diese Anforderung wird bisher nicht erfüllt.

  • Barrierefreie Dokumente:
    Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO unter anderem auch Dokumente, z.B. im pdf-Format. Diese müssen daher ebenfalls barrierefrei sein. Diese Anforderung wird bisher nicht durchgehend erfüllt. 

  • Verlinkungen:
    Verlinkungen auf Inhalte außerhalb von https://vhs-landkreis-rastatt.de können auf Inhalte führen, die nicht barrierefrei sind.

Die vhs Landkreis Rastatt ist bemüht ihre Website noch weiter zu optimieren.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.04.2025 erstellt und beruht auf der Bewertung der Prüfgruppe Leichte Sprache der Lebenshilfe Baden-Baden/Bühl/Achern e. V.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf https://vhs-landkreis-rastatt.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind,

  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind

  • oder die inhaltlich unklar sind.

Diese Mängel können Sie der vhs Landkreis Rastatt gerne mitteilen.

Telefonnummer: +49 7222 381 3500
E-Mail: rastatt(at)vhs-landkreis-rastatt.de

5. Durchsetzungsverfahren
Falls die vhs Landkreis Rastatt Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) oder die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Die Landesbehindertenbeauftragte erreichen Sie wie folgt:
Simone Fischer
Landesbehindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon-Nummer: 0711 279-3360
E-Mail-Adresse: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Melden Sie Barrieren

Ihnen ist auf unserer Internetseite etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder vollständig nutzbar ist? Dann informieren Sie uns bitte über das rechts stehende Formular.

Im Nachrichtenfeld beschreiben Sie bitte kurz, welches Problem oder welche Mängel Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit entdeckt haben. Zusätzlich zur Beschreibung bitten wir Sie, den Link zu ergänzen, auf welchem Sie ein Problem oder Mängel festgestellt haben.

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

Warenkorb

Es befinden sich derzeit keine Kurse/Veranstaltungen in Ihrem Warenkorb.